- wavelowAllwissender
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Änderungen am Motorrad. Was man darf und was nicht. Wo TÜV Eintragung, wo nicht.
Mi 09 Mai 2012, 21:17
Als erstes hier eine Broschüre vom TÜV Hamburg mit vielen Tipps was man so darf und wo der TÜV mitreden möchte:
TÜV Hamburg Motorrad Änderungen PDF Broschüre
Alarmanlageneinbau: Ich habe erst einmal geschaut ob den der Einbau einer Alarmanlage überhaupt zulässig ist oder ob man da auch erst wieder zum TÜV eiern muss. Bisher sagt alles was ich gefunden habe aus: Alarmanlagen darf man so einbauen ohne Eintragung. Jedenfalls solange sie entweder ohne Wegfahrsperre sind oder die Wegfahrsperre erst bei Alarm auslöst. Ist die Wegfahrsperre schon aktiviert wenn ich die Anlage nur scharf schalte, muss die Anlage eine ABE besitzen. Gewisse Dinge müssen aber erfüllt sein. Inbesondere Alarmdauer und Lautstärke. Soweit meine Infos ohne Gewähr. So ein Alarmanlagenkästchen ist nämlich auch ein schönes Zuhause für eine zweite CDI. Denn da man eine Alarmanlage dann auch komplett selber bauen darf, kann da ja rein was ich für richtig halte. Alles schön vergossen und fertig ist mein Schätzchen
Höherer Lenker: Da ich ja gerne einen höheren Lenker hätte, weiss ich nun, daß dieser nicht höher als 500mm als die Sitzbank sein darf. Easy Rider ist also nicht drin. Aber 500mm reichen mehr als aus. Muß aber unter allen Umständen eingetragen werden. Gerade bei der 8B/Neken wird das noch schwierig genug weil die original ja Stummellenker hat. Und ich weiss immer noch nicht wie ich da normale Klemmblöcke dran bekomme.
TÜV Hamburg Motorrad Änderungen PDF Broschüre
Alarmanlageneinbau: Ich habe erst einmal geschaut ob den der Einbau einer Alarmanlage überhaupt zulässig ist oder ob man da auch erst wieder zum TÜV eiern muss. Bisher sagt alles was ich gefunden habe aus: Alarmanlagen darf man so einbauen ohne Eintragung. Jedenfalls solange sie entweder ohne Wegfahrsperre sind oder die Wegfahrsperre erst bei Alarm auslöst. Ist die Wegfahrsperre schon aktiviert wenn ich die Anlage nur scharf schalte, muss die Anlage eine ABE besitzen. Gewisse Dinge müssen aber erfüllt sein. Inbesondere Alarmdauer und Lautstärke. Soweit meine Infos ohne Gewähr. So ein Alarmanlagenkästchen ist nämlich auch ein schönes Zuhause für eine zweite CDI. Denn da man eine Alarmanlage dann auch komplett selber bauen darf, kann da ja rein was ich für richtig halte. Alles schön vergossen und fertig ist mein Schätzchen
Höherer Lenker: Da ich ja gerne einen höheren Lenker hätte, weiss ich nun, daß dieser nicht höher als 500mm als die Sitzbank sein darf. Easy Rider ist also nicht drin. Aber 500mm reichen mehr als aus. Muß aber unter allen Umständen eingetragen werden. Gerade bei der 8B/Neken wird das noch schwierig genug weil die original ja Stummellenker hat. Und ich weiss immer noch nicht wie ich da normale Klemmblöcke dran bekomme.
- alexhbAuszubildender
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Re: Änderungen am Motorrad. Was man darf und was nicht. Wo TÜV Eintragung, wo nicht.
Do 14 Jun 2012, 13:10
Moin,
Interessant, nach "Spiegel 97/24 EWG" würde für die Yamasaki "ab EZ 01.01.1990 unter 100 km/h 1 Spiegel links" ausreichen.
Wir könnten den rechten Spiegel also abmontieren ;-).
Beste Grüße
Alex
Interessant, nach "Spiegel 97/24 EWG" würde für die Yamasaki "ab EZ 01.01.1990 unter 100 km/h 1 Spiegel links" ausreichen.
Wir könnten den rechten Spiegel also abmontieren ;-).
Beste Grüße
Alex
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Re: Änderungen am Motorrad. Was man darf und was nicht. Wo TÜV Eintragung, wo nicht.
Do 14 Jun 2012, 17:19
Das ist das Teil was es bei Louis auf der HP gibt. Kenne ich schon, und möchte hier gleich sagen, dort stehen teils 2 Normen drinne.
Ihr könnt euch auf die EU Regelungen konzentrieren, da unsere Maschinen ja eine EU-Zulassung haben. Die StVO kann aber nicht komplett ignoriert werden.
Letztendlich muss alles eingetragen werden, daher auf ABEs und E-Nummern achten. Sofern dies vorliegt, und es richtig angebaut ist, kann Euch kein Bulle was.
Bei ABEs gibts einiges zu beachten.
Teils steht sowas drinne wie "ist unverzüglich einzutragen" das heisst, sofort...
Teils steht sowas drinne wie "ist bei der nächsten begutachtung einzutragen" das heisst, ihr habt zeit, bis ihr eh hinmüsst, müsst aber die ABE mitführen. Bei unseren kleinen ist das fast ein freibrief, da wir ja keine regelmäßigen TÜV kontrollen haben.
Dann allzeit gute fahrt, und immer genau gucken, was ihr ans Fahrzeug schraubt.
Ihr könnt euch auf die EU Regelungen konzentrieren, da unsere Maschinen ja eine EU-Zulassung haben. Die StVO kann aber nicht komplett ignoriert werden.
Letztendlich muss alles eingetragen werden, daher auf ABEs und E-Nummern achten. Sofern dies vorliegt, und es richtig angebaut ist, kann Euch kein Bulle was.
Bei ABEs gibts einiges zu beachten.
Teils steht sowas drinne wie "ist unverzüglich einzutragen" das heisst, sofort...
Teils steht sowas drinne wie "ist bei der nächsten begutachtung einzutragen" das heisst, ihr habt zeit, bis ihr eh hinmüsst, müsst aber die ABE mitführen. Bei unseren kleinen ist das fast ein freibrief, da wir ja keine regelmäßigen TÜV kontrollen haben.
Dann allzeit gute fahrt, und immer genau gucken, was ihr ans Fahrzeug schraubt.
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