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Fr 01 Sep 2017, 16:42
Heute habe ich folgendes an das Bundesverkehrsministerium geschrieben.Mal sehen,ob ich Antwort bekomme!

Da ich heute mit meinem 50ccm Moped auf der Landstrasse aufgrund der niedrigen Geschwindigkeit mal wieder in eine brenzlige Situation gekommen bin,wollte ich mal nachfragen,ob sich nicht in absehbahrer Zeit diese unsägliche 45kmh Regelung ändert.Überhaupt nicht nachvollziehen kann ich,dass in verschiedenen europäischen Ländern sogar 125ccm Motorräder mit dem PKW schein gefahren werden dürfen aber bei uns nur Personen die ihren FS vor dem 1.4.80 erworben haben und nicht alle FS B Inhaber.Wird deutschen PKW Fahrern nicht zugetraut,diese Geschwindigkeit zu beherrschen?Bleibt nur sich eine alte 2 Takt Simson zu kaufen oder den Motorradführerschein zu machen.Das möchte ich aber nicht.Mein modernes 50ccm Moped,das eigentlich eine 125er mit kleinem Motor ist,würde 60 kmh locker vertragen aber dann wäre es illegal.
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Sa 02 Sep 2017, 00:01
Hi,

Du hast völlig Recht.
Nur leider interessiert dies unser bürgerfeindliche Regierung nicht. Da auch nach der Bundestagswahl die Regierung sicher bleiben wird (der Grossteil will das wohl so ...siehe Wahlprobnose ... ganz im Gegensatz zu mir), wird da auch so blieben.

Dennoch finde ich deine Email sehr gut. Du bist aktiv ... das sind die meisten leider nicht.

Viel Erfolg ...
Bora
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Sa 02 Sep 2017, 06:00
Nein solche Kleinigkeiten interessiert die nicht,ist schon klar aber sie hätten die 125er Regelung laut EU Recht durchsetzen können aber da senkt mal lieber die Geschwindigkeit der 50ccm Maschinen von 50 auf 45 kmh.Jetzt kann man nicht mal mehr in der Stadt im Verkehr mitschwimmen.Was aber gaaanz wichtig ist,das die Mopeds demnächst Euro 4 schaffen.Hoffentlich kommt dann noch die OBD Buchse und die AU,damit man das auch kontrollieren kann.Wir zahlen das schon.
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Sa 02 Sep 2017, 10:31
Da wird sich nix dran ändern da die diese Regelungen nicht ohne Grund eingeführt haben....schließlich verdient der Staat damit Jährlich Millionen an Steuergeldern durch die leute die halt jetzt extra den führerschein machen damit sie endlich im verkehr mitschwimmen können und nicht zu vergessen die Einnahmen an Strafgeldern die sie bei Schulkontrollen ect bekommen für all die ganzen 50ccm fahrer die mal wieder "getunt" haben...damit sie im Verkehr mithalten können!
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Sa 02 Sep 2017, 12:17
Wie gesagt: Es ändert sich nichts. Die Regierung ist bürgenfeindlich und industriefreundlich. Das wird auch so bleiben, solange der Wahlmichel immer das gleiche Gesocks an der Regierung hält.

Dennoch bravo Bora: Im Gegensatz zu 99% der Leute wurdest Du aktiv. Das nächste Mal werd aktiv am Wahltag.
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Sa 02 Sep 2017, 13:24
Die Idee finde ich auch voll gut.

Bin auch schon oft in brenzlige Situationen gekommen mangels Power beim anfahren am berg an einer Kreuzung.
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Sa 02 Sep 2017, 13:32
Genau. Die ganzen Drosselungen --- und das noch bei 4 Takt ... ist gerade am Berg gemeingefährlich.
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Sa 02 Sep 2017, 15:10
Ja stimmt schon,wenn es noch wirklich deutsche Marken gäbe die 50ccm Maschinen bauen würden,dann sähe die Sache wohl anders aus.Die 80 ccm Regelung kam auch nur weil die deutschen Marken das so wollten.Gab von den Japanern schon 125ccm Maschinen,also mussten die kleinere Motoren für den deutschen Markt einbauen.
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Mo 18 Sep 2017, 23:00
Hab doch tatsächlich Antwort bekommen:


vielen Dank für Ihre Mail.

Grundsätzlich gilt:
Die Mitgliedstaaten der EG können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet festlegen, dass Leichtkrafträder bis 125 ccm (Klasse A1) unter den Führerschein der Klasse B fallen. Dies folgt aus (Verordnung 91/439/ EWG - 2. EG- Führerschein- Richtlinie). Nur einige Mitgliedstaaten haben aber von dieser Möglichkeit, mit unterschiedlichen Auflagen, Gebrauch gemacht. In Deutschland hat man sich
dafür entschieden, diese Möglichkeit im Interesse der Verkehrssicherheit nicht in Anspruch zu nehmen.

Hier besteht seit dem 01.04.1980 die Regelung, eine speziell auf Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung und Prüfung durchzuführen. Frühere Untersuchungen zum Unfallgeschehen von Leichtkrafträdern hatten gezeigt, dass auch eine langjährige Erfahrung als Autofahrer nicht ausreicht, bei den heutigen Verkehrsverhältnissen sicher ein Leichtkraftrad zu führen.
Die Absolvierung einer zweiradspezifischen Ausbildung ist daher unabdingbar zum Führen von Leichtkrafträdern.

In der derzeit geltenden 3. EG- Führerschein-Richtlinie (Artikel 6 Nr. 3b) der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über den Führerschein, die seit dem 19.01.2013 zur Anwendung kommt, wird den Mitgliedstaaten das Wahlrecht ebenfalls eingeräumt. Im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie hat sich der Gesetzgeber nach intensiver Diskussion mit allen Beteiligten
(Verbänden, zuständigen Landesbehörden, Bundesanstalt für Straßenwesen) entschieden, im Sinne der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer Leichtkrafträder nicht unter die Fahrerlaubnis-Klasse B zu fassen. Diese Entscheidung ist durch Beschluss zur Drucksache 660/10 am 17.12.2010 vom Bundesrat bestätigt worden.

Insofern bitte ich um Verständnis, dass eine Änderung der bestehenden Vorschriften nicht beabsichtigt ist. Die Entscheidung beruht auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen, die ergeben haben, dass eine Ausbildung für einen Pkw gerade nicht die zweiradspezifischen Gefahren abdeckt und somit ein erhöhtes Unfallrisiko für die Personen besteht, die ohne diese Ausbildung vom Pkw auf ein Leichtkraftrad
umsteigen. Dennoch wird auch diese Entscheidung immer wieder auf den Prüfstand gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Fr 22 Sep 2017, 10:24
Zunächst einmal danke an Bora .
So wie's aussieht kommt diese Regelung mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht nach D...schade, habe mir immer wieder starke Hoffnungen gemacht.Den A Schein mache ich definitiv nicht weil mich grosse Maschinen nie gereizt haben.Gruss
wavelow
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Di 26 Sep 2017, 07:34
Das hatten wir schon mal irgendwann hier alles.

Zur 45 km/h Regelung: Kann die deutsche Regierung gar nichts für noch kann sie das ändern. Wir hatten nämlich vor der Einführung Tempo 50 für die 50er. Das wurde aufgrund EU Recht auf 45 km/h geändert bzw. musste geändert werden. Daher die Europäische Kommission anschreiben und nerven. Nur die können das ändern.

Das mit dem Führerschein für 125er hatte mich auch geärgert. Hier ist die damalige deutsche Regierung dran schuld. Sie hätten die Ausnahmeregelung für die 125er nutzen können. Haben sie aber nicht. Nun haben wir die seltsame Situation, dass es eine 125er Lizenz als Fahrerlaubnis gibt die nicht europaweit anerkannt wird. Die Österreicher mit ihrem auf 125 gepimpten Führerschein z.B. dürfen damit nicht in Deutschland fahren. Hier wird sich auch nichts mehr ändern. Deutschland wird das nicht einführen, weder jetzt noch später.

Hilft nur: Klasse A machen. Was eh die beste Lösung ist. Später ist man froh weil man dann alles was zwei Räder hat fahren darf.

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