- wavelowAllwissender
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Strafmaß bei Fahren ohne Fahrerlaubnis
Mo 09 Apr 2012, 08:50
Da es zu dem Thema "Fahren ohne Fahrerlaubnis" unglaublich viele Stammtischweisheiten gibt, habe ich heute mal lange recherchiert. Urteile gelesen, Juristenforen durchgeforstet usw.
Viele fahren ihr 50er Moped mit dem Autoführerschein. Viele sind auch deutlich schneller als die erlaubten 45km/h. Aber einer gewissen Toleranzgrenze gilt das als das berühmte "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Dies ist eine Staftat im Sinne des Gesetzes. Was ich ja auch korrekt finde.
Fast immer wird in irgendwelchen Roller- oder sonstigen Foren behauptet: Dann ist der Lappen weg.
Ganz sooo drastisch ist die Sache allerdings doch nicht, wenn auch nicht harmlos. Denn es kann ja nichts entzogen werden was nicht vorhanden ist Der Gesetzgeber halt also beim Strafmaß für diese Geschichten eigentlich das Ziel verfolgt, daß der Betroffene so schnell wie möglich den korrekten Führerschein macht. Darum gibt es bei Ersttätern erstmal "nur" eine Geldstrafe. In der Regel in der Höhe von 5 bis 10 Tagessätzen, in Einzelfällen auch bis 20 Tagessätzen. Je nach Höhe des Einkommens hätte man davon also schon mal den A Lappen machen können
Als Wiederholungstäter steigen zunächst die Strafen an, dann kann es tatsächlich zur Einziehung der vorhandenen Fahrerlaubnisse kommen plus Anordnung zur MPU will man die später wieder neu erwerben.
Nebenbei habe ich noch einen evtl. mal brauchbaren Tipp gelesen:
Sollte man z.B. geblitzt werden kann man nicht wegen zwei verschiedener Vergehen angeklagt werden. Sprich: Entweder wird man wegen zu schnellen Fahrens verknackt oder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Beides geht nicht.
Sollte man also ein Ticket bekommen (weil die vielleicht nicht direkt anhalten). Über das Versicherungskennzeichen lässt sich ja herausfinden wem der Bock gehört... Dann unbedingt folgendes machen: Gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen. Begründen muß man das nicht.
Mittlerweile hat die Behörde natürlich gerafft, daß man mit einem Moped unterwegs war, das dieses Tempo nie hätte fahren dürfen... Durch den Widerspruch landet das Ticket beim Richter, der das natürlich bestätigt und damit ist es ein Urteil. Und schon kann man nicht mehr wegen des zweiten Vergehens "Fahren ohne Fahrerlaubnis" angeklagt werden.
Das klappt natürlich nur wenn die Behörde blöd und durch Routine einem deswegen ein Ticket zuschickt... Da kann man nur drauf hoffen.
Ansonsten gilt generell beim erwischt werden: SCHWEIGEN! SCHWEIGEN! SCHWEIGEN!
Auf keinen Fall auch nur ein Wort zur Sache sagen. Auch nicht die Unschuldssprüche wie "aber die war schon so die Maschine" "die habe ich so gekauft"... Gar nichts sagen! Anwalt nehmen!
Viele fahren ihr 50er Moped mit dem Autoführerschein. Viele sind auch deutlich schneller als die erlaubten 45km/h. Aber einer gewissen Toleranzgrenze gilt das als das berühmte "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Dies ist eine Staftat im Sinne des Gesetzes. Was ich ja auch korrekt finde.
Fast immer wird in irgendwelchen Roller- oder sonstigen Foren behauptet: Dann ist der Lappen weg.
Ganz sooo drastisch ist die Sache allerdings doch nicht, wenn auch nicht harmlos. Denn es kann ja nichts entzogen werden was nicht vorhanden ist Der Gesetzgeber halt also beim Strafmaß für diese Geschichten eigentlich das Ziel verfolgt, daß der Betroffene so schnell wie möglich den korrekten Führerschein macht. Darum gibt es bei Ersttätern erstmal "nur" eine Geldstrafe. In der Regel in der Höhe von 5 bis 10 Tagessätzen, in Einzelfällen auch bis 20 Tagessätzen. Je nach Höhe des Einkommens hätte man davon also schon mal den A Lappen machen können
Als Wiederholungstäter steigen zunächst die Strafen an, dann kann es tatsächlich zur Einziehung der vorhandenen Fahrerlaubnisse kommen plus Anordnung zur MPU will man die später wieder neu erwerben.
Nebenbei habe ich noch einen evtl. mal brauchbaren Tipp gelesen:
Sollte man z.B. geblitzt werden kann man nicht wegen zwei verschiedener Vergehen angeklagt werden. Sprich: Entweder wird man wegen zu schnellen Fahrens verknackt oder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Beides geht nicht.
Sollte man also ein Ticket bekommen (weil die vielleicht nicht direkt anhalten). Über das Versicherungskennzeichen lässt sich ja herausfinden wem der Bock gehört... Dann unbedingt folgendes machen: Gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen. Begründen muß man das nicht.
Mittlerweile hat die Behörde natürlich gerafft, daß man mit einem Moped unterwegs war, das dieses Tempo nie hätte fahren dürfen... Durch den Widerspruch landet das Ticket beim Richter, der das natürlich bestätigt und damit ist es ein Urteil. Und schon kann man nicht mehr wegen des zweiten Vergehens "Fahren ohne Fahrerlaubnis" angeklagt werden.
Das klappt natürlich nur wenn die Behörde blöd und durch Routine einem deswegen ein Ticket zuschickt... Da kann man nur drauf hoffen.
Ansonsten gilt generell beim erwischt werden: SCHWEIGEN! SCHWEIGEN! SCHWEIGEN!
Auf keinen Fall auch nur ein Wort zur Sache sagen. Auch nicht die Unschuldssprüche wie "aber die war schon so die Maschine" "die habe ich so gekauft"... Gar nichts sagen! Anwalt nehmen!
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