- YamaTobiKenner
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Deutschland Deine Gesetze, oder der Ferdinand beim TÜV
Mi 24 Sep 2014, 23:27
Agate läuft, da gibt´s nicht´s zu berichten. Aber der Ferdinand, mein 1964er Käfer durfte mal wieder zum TÜV.
Da ich keinerlei Lust habe, den Herren Prüfingenieuren zum 100 Mal zu erklären, dass der Laderegler mechanisch ist und im Leerlauf deshalb die Ladeleuchte leicht glimmt, lasse ich das in der Werkstatt des Vertrauens machen, somit habe ich meine Ruhe.
Käfer wurde also von mir durchgesehen und in die Werkstatt verbracht. Am nächsten Tag der Anruf, Ferdinand kann abgeholt werden, Plakette wurde erteilt. Uff, wieder zwei Jahre Ruhe.
Nun gucke ich beim Abholen auf den Prüfbericht und sehe da, dass ein geringer Mangel besteht. Wie bitte, das gab´s die letzten zehn Jahre nicht!
Der Mangel: Dem Herrn Ingenieur passte mein Verbandskasten (gerade mal vier Jahre alt) nicht.
Konnte das nicht glauben, bis ich in einer Oldtimer Zeitung gelesen habe, dass seit 07.2014 eine neue Richtlinie gilt. Darin steht, dass nun ein 11 teiliges Pflasterset enthalten sein muss, dafür die Mullbinden entfallen dürfen.
Hä, watt is´n datt für ein Müll?
Komme ich zu einem Unfall, bei dem einer so wenig blutet, dass ein Pflaster reicht, dann kann er sich gefälligst selber helfen. Reicht ein Pflaster nicht und der Typ muss mit Druckverband verbunden werden, dann hilft ihm mein supertoller neuer Verbandskasten auch nicht mehr, da ja die Mullbinden entfallen sind.
Geht´s noch, wem fällt denn so eine Sch.....e ein?
Bin ja eigentlich nicht politikverdrossen, aber wenn mir so eine gequirlte Sch... unter kommt, dann zweifle ich schon an unseren Volksvertretern.
Gruß Tobi
Da ich keinerlei Lust habe, den Herren Prüfingenieuren zum 100 Mal zu erklären, dass der Laderegler mechanisch ist und im Leerlauf deshalb die Ladeleuchte leicht glimmt, lasse ich das in der Werkstatt des Vertrauens machen, somit habe ich meine Ruhe.
Käfer wurde also von mir durchgesehen und in die Werkstatt verbracht. Am nächsten Tag der Anruf, Ferdinand kann abgeholt werden, Plakette wurde erteilt. Uff, wieder zwei Jahre Ruhe.
Nun gucke ich beim Abholen auf den Prüfbericht und sehe da, dass ein geringer Mangel besteht. Wie bitte, das gab´s die letzten zehn Jahre nicht!
Der Mangel: Dem Herrn Ingenieur passte mein Verbandskasten (gerade mal vier Jahre alt) nicht.
Konnte das nicht glauben, bis ich in einer Oldtimer Zeitung gelesen habe, dass seit 07.2014 eine neue Richtlinie gilt. Darin steht, dass nun ein 11 teiliges Pflasterset enthalten sein muss, dafür die Mullbinden entfallen dürfen.
Hä, watt is´n datt für ein Müll?
Komme ich zu einem Unfall, bei dem einer so wenig blutet, dass ein Pflaster reicht, dann kann er sich gefälligst selber helfen. Reicht ein Pflaster nicht und der Typ muss mit Druckverband verbunden werden, dann hilft ihm mein supertoller neuer Verbandskasten auch nicht mehr, da ja die Mullbinden entfallen sind.
Geht´s noch, wem fällt denn so eine Sch.....e ein?
Bin ja eigentlich nicht politikverdrossen, aber wenn mir so eine gequirlte Sch... unter kommt, dann zweifle ich schon an unseren Volksvertretern.
Gruß Tobi
- KarlKompottAllwissender
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Re: Deutschland Deine Gesetze, oder der Ferdinand beim TÜV
Do 25 Sep 2014, 01:19
Beim ersten lesen deines Beitrags hab ich gedacht: ... dat is starker Tobak! Und habe gleich die Infoseite des ADAC angeschaut (Quelle: http://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/verbandskasten/ ).
Tatsächlich, da stehts. Seit 01/2014 gilt eine geänderte DIN Norm (obwohl die immernoch mit 13164 bezeichnet wird )
Aha, und schon stoße ich auf die erste Erklärung für die Änderung: neueste medizinische Erkenntnisse. Was hat sich denn nun eigentlich geändert?
4 Sachen kommen raus, 4 neue rein. Ach übrigens ... es bleiben noch genügend Verbandspäckchen zur Erstversorgung drin! Über den Sinn von Feuchttüchern und Pflastern, die ja nun dazu gehören, mag ich jetzt nichts schreiben. Für mich ist wichtig, dass erste Hilfe mit dem Inhalt des Kastens noch möglich ist - dazu isser ja da.
Nun zu deinem Problem. Hab mal drüber nachgedacht. Geringer Mangel? Kann es sein, dass das Verfallsdatum des Verbandskastens abgelaufen ist? Denn Kästen, die nach 1998 hergestellt wurden, dürfen (auch nach 2014) bis zum Verfallsdatum weiter verwendet werden. Verbandskästen, die nach 1989 hergestellt wurden haben einen solchen Aufdruck (der auch vom Kaufdatum erheblich abweichen kann). Ich hoffe, der ist nicht oldie- like vom Auslieferungsdatum 1964.
Obwohl - selbst solche Kästen weiter verwendet werden dürfen, wenn alle abgelaufenen Artikel ausgetauscht wurden!
(Quelle: http://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/verbandskasten/ )
Tatsächlich, da stehts. Seit 01/2014 gilt eine geänderte DIN Norm (obwohl die immernoch mit 13164 bezeichnet wird )
Aha, und schon stoße ich auf die erste Erklärung für die Änderung: neueste medizinische Erkenntnisse. Was hat sich denn nun eigentlich geändert?
4 Sachen kommen raus, 4 neue rein. Ach übrigens ... es bleiben noch genügend Verbandspäckchen zur Erstversorgung drin! Über den Sinn von Feuchttüchern und Pflastern, die ja nun dazu gehören, mag ich jetzt nichts schreiben. Für mich ist wichtig, dass erste Hilfe mit dem Inhalt des Kastens noch möglich ist - dazu isser ja da.
Nun zu deinem Problem. Hab mal drüber nachgedacht. Geringer Mangel? Kann es sein, dass das Verfallsdatum des Verbandskastens abgelaufen ist? Denn Kästen, die nach 1998 hergestellt wurden, dürfen (auch nach 2014) bis zum Verfallsdatum weiter verwendet werden. Verbandskästen, die nach 1989 hergestellt wurden haben einen solchen Aufdruck (der auch vom Kaufdatum erheblich abweichen kann). Ich hoffe, der ist nicht oldie- like vom Auslieferungsdatum 1964.
Obwohl - selbst solche Kästen weiter verwendet werden dürfen, wenn alle abgelaufenen Artikel ausgetauscht wurden!
(Quelle: http://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/verbandskasten/ )
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