Das Mokick Forum
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
hey
Suchen
Ergebnisse in:
Fortgeschrittene Suche
Neueste Themen
Aprilia rs4 50 D50B1 bj. 2017Mo 06 Mai 2024, 09:48Eleske
Kontakt mit RoomixFr 05 Apr 2024, 10:21Admin
Auspuff für 8BFr 05 Apr 2024, 09:59Admin
Ersatzteile Yamasaki 50 ym-rFr 05 Apr 2024, 08:22Eleske
Kupplung bzw. Getriebe defekt ?!?So 17 März 2024, 14:21olzeyen
50er Extreme Chopper zu verkaufenMi 28 Feb 2024, 06:19Eleske
Madass auf KleinanzeigenMo 26 Feb 2024, 18:06Admin

Nach unten
Machinehead
Machinehead
Allwissender
Allwissender
Fahrzeug : Honda VFR 750 RC 36 / Yamaha SR 125
Anzahl der Beiträge : 1536
Anmeldedatum : 20.04.11
Alter : 104
Ort : Westerwaldkreis

Verfassungsbeschwerde gegen LKR, nach § 72 zu § 18 Abs. 2 Nr. 4a StVZO Empty Verfassungsbeschwerde gegen LKR, nach § 72 zu § 18 Abs. 2 Nr. 4a StVZO

So 08 Jan 2012, 15:38
Hatte ja bereits angekündigt eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, gegen die Zulassungsbeschränkung der Leichkraftradverordnung von 1980.
Eine Umsetzung ist jedoch aus zeitlichen Gründen noch nicht erfolgt, auch , da ich mich persönlich dazu entschlossen habe im Frühjahr die Klasse A1 unbeschränkt zu machen.
Für Verbesserungsvorschläge und Ergänzungen wäre ich dankbar.
Hier schon mal der Entwurf:

Verfassungsrechtliche Beschwerde gegen die bestehende Regelung der Straßenverkerhszulassungsordung FZV Nr2 in Anlehnung an die Verordnung zur Zulassungsbeschränkung von Leichtkrafträdern in den deutschen Straßenverkehr
(LKR, nach § 72 zu § 18 Abs. 2 Nr. 4a StVZO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hiermit eine Beschwerde einreichen zur Prüfung der o.g. Gesetzeslage der momentanen Gültigkeit, betreffend der Zulassungsbeschränkung für Leichtkrafträder für Personen, die vor dem ersten April 1980 die Führerscheinklasse 3 ( C1E nach europäischer Grundlage) erhielten.

Der aktuelle Gesetzestext ermöglicht den o.g Personenkreis die ihre Fahrprüfung vor dem 1 April 1980 absolviert haben das Führen von Leichtkrafträdern bis 125ccm, 11KW
Erfolgreiche Führerscheinabsolventen nach dem 1 April 1980 hingegen, sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Es gibt keine grundlegenden Anhaltspunke, die darauf deuten lassen, dass ein Führerschein nach dem o.g. Stichtag eine mindere Qualifikation in Aussicht stellt als die der davor absolvierten Fahrprüfungen.Im Gegenteil,- sowohl das Verkehrsaufskommen als auch das Leistungsniveau der Fahrberechtigungsprüfungen ist für die nachfolgenden Generationen zunehmend gewachsen.

Dies stellt einen erheblichen Rechtsverstoss gegen bestehendes Grundrecht ( Artikel 33 Abs 1 ) dar, welches einvernehmlich darauf hinweist, dass jeder Bundesbürger die gleichen Staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten hat.Die o.g. Zulassungsbeschränkung ist demnach ein Verstoss gegen geltendes Grundrecht und priveligiert nur einem bestimmten Personenkreis, eine Minderheit, mit der Durchführung zur Ausübung des Führens eines Leichtkraftrades, ohne jedwelcher Zusatzprüfung.

Eine vermehrte Anpassung an EU- Richtlinien, andererseits aber die starke Abgrenzung an Gesetzeslagen in anderen europäischen Ländern, lässt den Schluss zu, dass diese Verordnung überprüft und aktualisiert werden muss.In Frankreich wird nach 2 Jahren Fahrpraxis der Führerscheinklasse C1E, automatisch der A1 erteilt zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125ccm, in Italien erfolgt dies bereits nach der Fahrprüfung in Einbindung in der Klasse C1E.In Deutschland hingegen nur eine Minderheit.
Eine Anpassung an jene europäischen Staaten wäre auch von Vorteil, da die Rohstoffpreise für Benzin weiter steigen werden und auch um den weiter steigenden Verkehrsdruck auf deutschen Straßen zu entlasten, weiterhin auch eine verminderte Umweltbelastung zur Folge hätte, wenn es allen Füherscheininhabern der Klasse C1E ermöglicht werden würde auf sparsamere, alltagstaugliche Alternativen zurückzugreifen.

Eine Änderung dieses Gesetzes würde zu mehr Verkehrsicherheit beitragen, da die Anzahl der 50ccm Maschinen mit einer zul. Geschwindigkeit von 45 Km/H aus dem Straßenverkehr, sich stark verringern und Zweiradfahrer besser „mitfliessen“ können, dadurch auch weniger Unfälle.


Zuletzt von Machinehead am Mo 09 Jan 2012, 19:00 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Admin
Admin
Admin
Fahrzeug : Yamasaki YM-50 8B
Anzahl der Beiträge : 1559
Anmeldedatum : 03.02.11
Alter : 34
Ort : Lux
http://www.yamasaki-forum.com

Verfassungsbeschwerde gegen LKR, nach § 72 zu § 18 Abs. 2 Nr. 4a StVZO Empty Re: Verfassungsbeschwerde gegen LKR, nach § 72 zu § 18 Abs. 2 Nr. 4a StVZO

Mo 09 Jan 2012, 13:00
das Verkehrsaufkommen ist für nachvollgende Generationen maßgeblich um ein vielfaches angestiegen, das Leistungniveau der Prüfungen, angestiegen.

Lies dir den Satz nochmal durch, da ist ein "angestiegen" zuviel drin.
Ich würd das eher so schreiben:

... sowohl das Verkehrsaufskommen als auch das Leistungsniveau der Fahrberechtigungsprüfungen ist für die nachfolgenden Generationen zunehmend gewachsen.

Aber sonst super Text Smile

________________________________
Hey, der João hier. Bin jetzt Admin☺️

Bin noch nicht lange Admin und werde mein bestes machen, um mich hier mal um alles zu kümmern Smile

Support Anfragen bitte an: admin@yamasaki-forum.com
Machinehead
Machinehead
Allwissender
Allwissender
Fahrzeug : Honda VFR 750 RC 36 / Yamaha SR 125
Anzahl der Beiträge : 1536
Anmeldedatum : 20.04.11
Alter : 104
Ort : Westerwaldkreis

Verfassungsbeschwerde gegen LKR, nach § 72 zu § 18 Abs. 2 Nr. 4a StVZO Empty Re: Verfassungsbeschwerde gegen LKR, nach § 72 zu § 18 Abs. 2 Nr. 4a StVZO

Mo 09 Jan 2012, 19:01
Vielen Dank, ist mir gar nicht aufgefallen, aber stimmt, das passt besserVerfassungsbeschwerde gegen LKR, nach § 72 zu § 18 Abs. 2 Nr. 4a StVZO Waytog25


Habe echt die Faxen satt...
Heute kam ein 16 jähriger mit einer 125er Enduro, Mega altes Teil...(er musste es anschieben, damit sie anspringt) und macht sich über meine Zipp lustig mit kleinem Kennzeichen.
Ich fahre 25 Jahre Unfallfrei Auto, der hat noch nicht mal eins gefahren und macht hier voll den Lauten.
Der Alte von Nebenan, 70J alt, holt sich eine Honda CBR 125 und hat auch nur einen Autoführerschein.
Wer solche Gesetze macht, denen hat man doch völlig in den Kopp geschossen! Suspect
Gesponserte Inhalte

Verfassungsbeschwerde gegen LKR, nach § 72 zu § 18 Abs. 2 Nr. 4a StVZO Empty Re: Verfassungsbeschwerde gegen LKR, nach § 72 zu § 18 Abs. 2 Nr. 4a StVZO

Nach oben
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten