- wavelowAllwissender
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Original COC / Betriebserlaubnis darf zu Hause bleiben - Kopie reicht
Mo 16 Apr 2012, 22:40
Da im Internet viele verschiedene Meinungen zum Thema "Muß man die Original COC Papiere mitführen" herrschen, habe ich mal ganz simpel die StVZO bemüht und da stehts ganz klar drin: Man muß nicht. Eine Kopie - oder wie es im Amtdeutsch heisst: "Ablichtung" - reicht vollkommen. Das scheint sich nicht bei allen Freundlichen herumgesprochen zu haben. Darum kann man sich wenn man will, den entsprechenden Absatz der StVZO hinten ja mit drauf drucken.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
(1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. EG Nr. L 370 S. entspricht.
(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen
des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und
des Absatzes 3 Nr. 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt bekanntgemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Ganz genau betrachtet, gilt dieser Passus eigentlich für Teile die nachträglich angebaut wurden. Die StVZO hat nämlich schlicht vergessen, daß es auch zulassungsfreie Fahrzeuge gibt. Denn normalerweise muss ja der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) mitgeführt werden. Die gibts bei unseren Fahrzeugen aber ja nicht. Von daher lege ich die Ausnahmen für zusätzliche Anbauteile auch auf unsere zulassungsfreien Maschinen und deren Betriebserlaubnis aus.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
(1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. EG Nr. L 370 S. entspricht.
(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen
des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und
des Absatzes 3 Nr. 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt bekanntgemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Ganz genau betrachtet, gilt dieser Passus eigentlich für Teile die nachträglich angebaut wurden. Die StVZO hat nämlich schlicht vergessen, daß es auch zulassungsfreie Fahrzeuge gibt. Denn normalerweise muss ja der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) mitgeführt werden. Die gibts bei unseren Fahrzeugen aber ja nicht. Von daher lege ich die Ausnahmen für zusätzliche Anbauteile auch auf unsere zulassungsfreien Maschinen und deren Betriebserlaubnis aus.
- saschak1Kenner
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Re: Original COC / Betriebserlaubnis darf zu Hause bleiben - Kopie reicht
Mo 16 Apr 2012, 22:46
was Du alles findest........
macht echt spaß mit Dir.....
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Re: Original COC / Betriebserlaubnis darf zu Hause bleiben - Kopie reicht
Mo 16 Apr 2012, 22:48
Ich hab schon immer nur Kopien bei...
Hat ein Freund in Grün ma was gesagt hab ich ihm ganz deutlich gesagt: Komm ich in nen dicken Regenschauer sind die Papiere hin... Ist auch nicht Sinn der Sache... mit der Aussage waren eigendlich immer alle recht zufrieden... Gerade bei Fahrzeugen wo es nicht ganz einfach ist an neue Papiere zu kommen finde ich es schon fast fahrlässig die originalen Papiere mit sich zu führen...
Hat ein Freund in Grün ma was gesagt hab ich ihm ganz deutlich gesagt: Komm ich in nen dicken Regenschauer sind die Papiere hin... Ist auch nicht Sinn der Sache... mit der Aussage waren eigendlich immer alle recht zufrieden... Gerade bei Fahrzeugen wo es nicht ganz einfach ist an neue Papiere zu kommen finde ich es schon fast fahrlässig die originalen Papiere mit sich zu führen...
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- wavelowAllwissender
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Re: Original COC / Betriebserlaubnis darf zu Hause bleiben - Kopie reicht
Mo 16 Apr 2012, 22:52
@ Sascha: Kommt nur weil ich auf meine Yama warte und zur Zeit auch nicht viel zu tun habe jobmässig... So vertreib ich mir die Zeit....
@Carisma: Und vor allem ist so gut wie unmöglich an neue COC Papiere zu gelangen. Das ist ein echtes Problem vor allem bei chinesischen Herstellern.
Im Zweifel würde ich mir echt eine selber machen auf schicken Papier... Es ist nicht mal eine bestimmte Form vorgeschrieben. Es sollen laut EG Richtlinie Wasserzeichen oder farbige Grafiken enthalten sein. Sehr fälschungssicher... Haha.
@Carisma: Und vor allem ist so gut wie unmöglich an neue COC Papiere zu gelangen. Das ist ein echtes Problem vor allem bei chinesischen Herstellern.
Im Zweifel würde ich mir echt eine selber machen auf schicken Papier... Es ist nicht mal eine bestimmte Form vorgeschrieben. Es sollen laut EG Richtlinie Wasserzeichen oder farbige Grafiken enthalten sein. Sehr fälschungssicher... Haha.
Re: Original COC / Betriebserlaubnis darf zu Hause bleiben - Kopie reicht
Mo 16 Apr 2012, 23:03
ich musste mal Papiere für ne alte KTM-Mofa haben... ich glaube aus den späten 70ern oder frühen 80ern...
Ich bin einfach mal auf doof zu meinem Anwalt und hab gefragt wie ich das Teil wieder Legal auf die Straße bekomme... Keine Ahnung wie die das machen, aber Anwälte die auf Verkehrsrecht spezialisiert sind kommen an sowas... der hat gesagt, im Prinzip könne er auch Papiere für ein Fahrzeug besorgen das nur 3 mal gebaut wurde in einer Hinterhofwerkstatt...
Wie die das machen bleibt wohl sein Geheimnis, man soll ja wieder kommen...^^
Ich bin einfach mal auf doof zu meinem Anwalt und hab gefragt wie ich das Teil wieder Legal auf die Straße bekomme... Keine Ahnung wie die das machen, aber Anwälte die auf Verkehrsrecht spezialisiert sind kommen an sowas... der hat gesagt, im Prinzip könne er auch Papiere für ein Fahrzeug besorgen das nur 3 mal gebaut wurde in einer Hinterhofwerkstatt...
Wie die das machen bleibt wohl sein Geheimnis, man soll ja wieder kommen...^^
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