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Winter...:> - Seite 3 Empty Re: Winter...:>

So 20 Nov 2011, 13:21
ich bin mir auch am überlegen 72ccm drunterzukloppen aber ich habe kein Bock auf Auto mit 21-.-

Wenn du mit offener CDI fährst, ist das dasselbe, als wenn du mit 72ccm fährst, kommt auf´s gleiche raus.

was ist eigentlich, wenn ich abhaue, und die mein Kenzeichen haben? Kann ich sageen, dass ich das nicht was?

Dann musst du irgendjemanden reinreiten, was du wahrscheinlich nicht willst oder nicht schaffst.


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Hat jemand überhaupt Winterreifen?
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Winter...:> - Seite 3 Empty Re: Winter...:>

So 20 Nov 2011, 13:41
|Xenox| schrieb:ja...mhhh das ist nun die große Fraaaage, mach ich's oder nicht...was ist eigentlich, wenn ich abhaue, und die mein Kenzeichen haben? Kann ich sageen, dass ich das nicht was?
Wenn Die Dein Kennzeichen haben bist Du fällig, ganz einfachWinter...:> - Seite 3 Popo13

Admin schrieb:
Hat jemand überhaupt Winterreifen?
Wenn Du den Winter durchfährst, denke ich, ist es wohl oder übel ein muss.
Mit der China Bereifung würde ich jedenfalls bei entsprechenden Witterungslagen nirgends mehr hinfahren wollen.
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So 20 Nov 2011, 13:43
bei enduro reifen sind die irgendwie als winterreifen untergliedert. also ja. gibt ja keine speziellen winterreifen. höchstens mit spikes

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So 20 Nov 2011, 13:45
Spikes sind aber in Deutschland verboten worden, aber vor schon etwas längerer Zeit...

|Xenox| schrieb:ja...mhhh das ist nun die große Fraaaage, mach ich's oder nicht...was ist eigentlich, wenn ich abhaue, und die mein Kenzeichen haben? Kann ich sageen, dass ich das nicht was?

Haarlack auf das Kennzeichen sprühen reflektiert Blitzer und solche die ein Blitzlichtfoto machen wollen.
Gibt auch Spezialfolien die reflektieren, aber wie gesagt, wenn überhaupt, bringt das nur was bei Blitzlichtern, nicht aber, wenn die Dein Kennzeichen bereits notiert haben.

Für das unkenntlich machen von Kennzeichen, kann es aber saftige Geldbußen hageln...bis zu 3000€


Zuletzt von Machinehead am So 20 Nov 2011, 16:19 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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So 20 Nov 2011, 16:48
ja weis ich das spikes verboten sind. kosten auch zu viel und gehen nur kaputt. aber geil wärs schon

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Winter...:> - Seite 3 Empty Re: Winter...:>

So 20 Nov 2011, 17:47
Machinehead schrieb:Spikes sind aber in Deutschland verboten worden, aber vor schon etwas längerer Zeit...

|Xenox| schrieb:ja...mhhh das ist nun die große Fraaaage, mach ich's oder nicht...was ist eigentlich, wenn ich abhaue, und die mein Kenzeichen haben? Kann ich sageen, dass ich das nicht was?

Haarlack auf das Kennzeichen sprühen reflektiert Blitzer und solche die ein Blitzlichtfoto machen wollen.
Gibt auch Spezialfolien die reflektieren, aber wie gesagt, wenn überhaupt, bringt das nur was bei Blitzlichtern, nicht aber, wenn die Dein Kennzeichen bereits notiert haben.

Für das unkenntlich machen von Kennzeichen, kann es aber saftige Geldbußen hageln...bis zu 3000€
ganze klarlack usw zeug bringt an nr schilder nichts wurde schon bewiesen
|Xenox|
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So 20 Nov 2011, 17:55
jap,, ich meinte ja auch, wenn die Hinter mir fahren und es z.b. aufschreiben;>
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Mo 21 Nov 2011, 06:23
Da ist dann so eine Sache, wenn Du nicht gefahren bist und die stellen fest, das dass Moped getuned wurde, für den Zustand des Fahrzeugs ist immer der Halter verantwortlich.
Wenn ich mit einem Firmenwagen unterwegs bin mit Sommerreifen und im Winter passiert was, bekommt der Chef die Strafe und ich auch,wenn ich darüber in Kenntnis war.
Wenn Du denen abgehauen bist und Dir ist die Flucht gelungen, aber die haben bereits Dein Kennzeichen, kannst Du dann noch nach Hause fahren und schnell die 45er CDI einbauen, falls Du das dann auch noch schaffst, denn die werden nur ein paar Minuten brauchen um vor Deiner Tür zu stehen.Es sei denn, Du schleppst das Teil immer mit Dir rum um in einen solchen Fall unterwegs zu handeln.
Wenn Dir das dann gelingen sollte, bekommst Du zwar keinen Ärger wegen der Kiste aber mit Sicherheit wegen Fahrerflucht und Verdeckung einer Straftat, oder wie immer das auch heißt, kA.

Zitat aus dem Forum Motor-Talk:
Ein Blick ins Gesetzbuch hilft hier weiter:
StVG
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen wird bestraft, wer

1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches gegen ihn angeordnet war,

2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, daß jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches angeordnet war, oder

3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.


Mit Sicherheit wird eine MPU angeordnet.
Weiterhin: Neue Gerichtsurteile - Aktuelle Urteile

15.05.2008 - Az. 1 K 825/07.MZ

Polizei darf sicher gestellten „frisierten“ Roller verschrotten - VG Mainz vom 15.05.2008 - Az. 1 K 825/07.MZ
16. Oktober 2008
Hat die Polizei einen „frisierten“ Roller sicher gestellt und ist im Wege einer Versteigerung oder eines freien Verkaufs kein zuverlässiger Käufer zu finden, der den Roller nicht in dem in unzulässiger Weise veränderten Zustand im öffentlichen Straßenverkehr fährt, darf das Fahrzeug verschrottet werden. Der Polizei ist es nicht zuzumuten, den Roller von sich aus wieder in den technisch ursprünglichen Zustand bringen zu lassen.
Urteil des VG Mainz vom 15.05.2008

YAMAKAWA schrieb:
ganze klarlack usw zeug bringt an nr schilder nichts wurde schon bewiesen
Die neuen Blitzanlagen haben einen Filter drin wegen Überbelichtung, habe ich mal gehört, das ganze war sowieso umstritten, da gebe ich Dir natürlich recht.

Ich denke das wir das Thema hier abschließen können, denn das hat jetzt mit @Winter nicht mehr viel zu tun, oder?
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Winter...:> - Seite 3 Empty Re: Winter...:>

Mo 21 Nov 2011, 12:56
*Closed*

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Hey, der João hier. Bin jetzt Admin☺️

Bin noch nicht lange Admin und werde mein bestes machen, um mich hier mal um alles zu kümmern Smile

Support Anfragen bitte an: admin@yamasaki-forum.com
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