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Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel

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Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel - Seite 2 Empty Re: Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel

So 04 Sep 2011, 07:46
insgesamt erscheint mir die Petition nicht wirklich sinnvoll. Ich habe auch eine Hisun 100-11 (100ccm - 7kW), die läuft gut 70 bis 75 km/h. Mitschwimmen im normalen Straßenverkehr kann man damit auch nicht, die Laster sind immer noch schneller.

Gruß Hardy
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So 04 Sep 2011, 10:19
Aber ein LKW oder BUS wird dich in der stadt dann nicht mehr überholen wollen,wenn er weiß du hast deine 50kmh drauf, aber immer noch bisschen reserve wenn ein berg kommt. Die meisten sind ja gerade wegen den 5khm genervt. IN EINER DREISIGER ZONE BIN ICH NOCH NIE ÜBERHOLT WORDEN.Weil se wissen des packt der.
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So 04 Sep 2011, 10:44
ja grad die Resere ist das Problem, von 50 auf 70 dauert es halt. Glaub mir, es ist kein wirklicher Unterschied. Richtig mithalten kann ich mit meinem Sh300i, der hat 27PS und schafft sicher 135km/h. Da machts auch in der Stadt Spaß, weil die Beschleunigung bis 60km/h paßt. So sind jedenfalls meine Erfahrungen.

Gruß Hardy
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So 04 Sep 2011, 10:46
die lastwagen sind nur schneller weil sie gegen das gesetz zu schnell fahren. normal dürften die nur 60 auf der landstraße fahren. und wenn wir nach Gesetz gehen und die 60 km/h durchbringen dann wäre das ja kein problem.

mein vater fuhr selber jahre lang LKW und sagte mir das er auch 80 auf der landstraße fährt und 100 auf der autobahn.
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So 04 Sep 2011, 11:32
Also beschleunigung gegen über eines lkw´s,ist ja wohl ein witz.Selbst ein baumarkt roller, wenn das mit 60kmh ok ist zieht dann schneller als ein 40t.Klar landstrasse will jeder überholen, aber selbst da müssen sie zweimal überlegen wenn wir auch schneller sind.Mir geht es darum wenn 50 erlaubt sind muss ich nicht überholt werden.Oder seit ihr in ner 30 zone schon überholt worden?
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So 04 Sep 2011, 12:08
nja 60 sachen wären ja in ordnung. weil es sind ja nicht alle LKW fahrer zu schnell. und dann hat man nicht immer angst wenn man irgendwo langfährt und man sieht im spiegel nur noch einen kühlergrill weil die so dicht auffahren.

in der 30er zone überhol ich immer die 25er roller:D
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So 04 Sep 2011, 13:33
Eine Anhebung auf 60 -70 km/h würde zu unserer Verkehrssicherheit beitragen. O-Ton eines Kollegen, nachdem er hörte, das ich mir ne 50 ccm³ geholt hab: Na dann bist du ja nun auch ein stehendes Verkehrshindernis.
Da es leider nicht genügend 30er Zonen gibt, wo wir gefahrlos fahren können, wäre eine Anhebung schon sinnvoll.
Die Petition müsste aber bei der EU eingereicht werden.
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So 04 Sep 2011, 16:12
also zur 30er zone, ich fahr da oft mit 50 durch (mit meim roller) und werd überhohlt, naja da kann ich dann aber wenigstens gas geben und des auto mit 70 wieder überhohlen.

und auf 50 km/h wäre für uns kein großer gewinn, weil in der stadt fahren die meisten ca 60. Mit tolleranz könnten wir dann auch 60 fahren, also wäre ja dann eig wieder oke, aber wenns gleich auf 60 gehoben würde, hätten wir auch ncoh einen puffer und keine probleme mehr.
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So 04 Sep 2011, 17:57
Das ganze ist ja auch ein Problem der Einstellung der Verkehrsteilnehmer.

Ich hatte mal nen 15 PS Motor in meiner Simson, und bin fast nur inner Stadt gefahren. Meist hatte ich selber 80-90 drauf und wurde immer noch überholt. Woran das liegt ist ansich einfach. Der Charakter der Leute die nen großes Fahrzeug bewegen.

"Ah der da vor mir hat nen kleines nummernschild und darf nur 50, na dann überhol ich den mal, ich darf/kann ja schneller wie der"

So und wenn ich nun schon 90 drauf hatte, und der locker vorbeizieht, hatte der mindestens 100 drauf. Viele gucken nicht auf den Tacho, ich auch nicht muss ich ehrlich zugeben, nichtsdestotrotz ist das meiner meinung nach das größte Problem.
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Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel - Seite 2 Empty Re: Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel

So 04 Sep 2011, 20:30
Das machen die hier in der Stadt aber nur einmal, sämtliche Blitzanlagen wurde letztes Jahr saniert und die Anzahl fast verdoppelt.
Wenn solche dann ihren Lappen verlieren, nur weil sie nicht verknustern können hinter einem Moped her zu fahren, kann ich die nicht bedauern, selber schuld...Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel - Seite 2 80891910

wenn ich mit meiner Zipp unterwegs bin, habe ich absolut keine Probleme mithalten zu können, auch in Bereichen in denen 60 erlaubt ist.
Aber wie gesagt, wäre schön, wenn's auch legal wäre.

60Km/H müssten bei einer Petition locker drin sein, daher würde ich dort auch einfügen >50 , denn es geht ja auch darum dass man mit einer Simson auch 60 fahren darf, ganz offiziell.Letztendlich ja auch die Gleichstellung mit der Führerscheinregelung vor dem 1.4.1980, die da ganz legal 125ccm fahren dürfen mit Autolappen.
Jetzt überlegt mal, wie alt diejenigen sind die an diesen grünen Tischen sitzen und solchen Schwachsinn sich ausdenken..., die haben sich da wohl zu ihrem eigenen Zweck und dem ihrer Altersgenossen ein Hintertürchen aufgelassen,gell? pig
So geht das aber nicht, dafür gibt es schließlich Gesetze, dass sich schließlich alle dran halten müssen, es kann nicht angehen, dass Menschen nur wegen paar Jährchen Altersunterschied derart krass benachteiligt werden.
D.h., sie müssen entweder dafür sorge tragen, dass unsere Opas auch nur noch 50ccm und 45 Km/H fahren dürfen, oder ein Kompromiss in der Mitte finden.
Da aber in vielen anderen EU Ländern, mit der Autoführerscheinklasse automatisch auch die Zulassung des A1 erfolgt, gehe ich mal davon aus, dass sie eher zu unserem Vorteil entscheiden werden um sich den noch bestehenden Verordnungen anzupassen.
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Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel - Seite 2 Empty Re: Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel

Mo 05 Sep 2011, 10:58
Also ich wäre bei der Pedition dabei.

Welchen Führerschein müsste man dann eig. ändern? Den Klasse M? Man sollte beachten, dass diese von der EU vorgegeben sind.

Allerdings gibts in Italien den A1 Führerschein um Pkw B-Klasse Führerschein dazu, ohne dass man jemals auf einem Motorrad saß, unfähr oder?
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Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel - Seite 2 Empty Re: Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel

Mo 05 Sep 2011, 15:26
also nochmal alles berichtigt und das der text mal auf seite 2 steht:

Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 45 Km/h für Kleinkrafträder ist nicht hinnehmbar.
Es ist nicht unser Anliegen, schneller fahren zu können, sondern den Verkehr sicherer zu gestalten.

Mit 45 Km/h ist man auf einer simplen Hauptstraße, Landstraße und sogar auf trivialen 50 Km/h Zonen oft ein Verkehrshindernis, wodurch Autofahrer zu riskanten Überholmanövern verleitet werden.
Dass ein so riskantes Überholmanöver vor allem für den Kleinkraftfahrer schnell problematisch werden kann, liegt auf der Hand. Denn in allen Fällen ist der Kradfahrer der Schwächere, der abgedrängt und schlimmstenfalls sogar in einen Verkehrsunfall verwickelt wird.

Vor mehreren Jahren durfte man in der BRD sogar Leichtkrafträder mit dem Führerschein der Klasse B (3) führen.
Wieso also diese kräftige Beschneidung des Geschwindigkeitslimits?
Die Antwort, dass Deutschland sich an die Gesetze der Europäischen Union anpassen musste, ist in diesem Fall hinfällig. Weiterhin hat die gesamte EU das Geschwindigkeitslimit auf 45km/h gesetzt, deshalb sind nicht nur Bürger aus Deutschland betroffen, sondern Bürger jeden Landes, welches Mitglied in der Europäischen Union ist.

Gemäß Art 3 Abs 1 des Grundgesetzes sind alle in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Bürger vor dem Gesetz gleich.

Durch das am 1.4.1980 verkündete Gesetz wird das oben Genannte nach dem Grundgesetz (Art. 3 Abs. 1) verletzt. Bundesbürger, die vor dem 1.4.1980 ihre Fahrprüfung bestanden haben, werden in diesem Fall höher geachtet, denn diese haben mit ihren PKW Führerschein Klasse B (3) die heutige Klasse A1 ohne weitere Prüfungen miterworben.

Dies stellt somit eine faktisch nicht hinnehmbare Diskriminierung aller Führerscheinerwerber nach 1980 dar. Dieses Gesetz ist auch nicht damit zu begründen, dass Führerscheininhaber, die vor dem 1.4.1980 ihre Prüfung absolviert haben, eine bessere Fahrtüchtigkeit aufweisen. Dies lässt sich in keinem Fall auf diese Weise abstrahieren.
Auch die Ausnahmeregelung der Zulassung von sog. DDR-Mokicks, die von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 Km/h ausgenommen wurden und sogar legal 60 Km/h fahren, zeigt die schlechte Reflektion des Gesetzes.
Die drastische Schieflage des Grundgesetzes und die fehlende Fähigkeit des Gesetzgebers, die offensichtliche Gefährdung des Straßenverkehrs zu erkennen, wird hier sehr deutlich.

Es würde bei weitem zu keiner Zuspitzung im Straßenverkehr kommen, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung für Kleinkrafträder angehoben würde. Im Gegenteil, dies würde eher eine Verbesserung des Straßenverkehres herbeiführen.
Mit einer Progression der Höchstgeschwindigkeit auf 50 bis 60 km/h könnte man problemlos im Straßenverkehr auf den innerstädtischen Straßen mitfließen.

Darum bitten wir Sie dringend darum, das Geschwindigkeitslimit für Kleinkrafträder für die Sicherheit Deutschlands (bzw. der EU) anzuheben. Wir verlangen keine kostenlose Führerscheinklasse A1, wir fordern lediglich das Erkennen der Gefahr, die ein Kleinkraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 Km/h mit sich bringt.

Vielen Dank, dass sie sich die Zeit genommen haben, unsere Petition zu lesen.
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Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel - Seite 2 Empty Re: Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel

Mo 05 Sep 2011, 15:55
Das "Sie" am Ende gehört groß (nur der Richtigkeithalber)
[...] Vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben [...]

Finde ich eine gute Idee, früher hat jeder noch nen A1 dazu bekommen und heute dürfen wir nur noch 45km/h fahren, das ist nicht in Ordnung, vor allem auch wirklich gefährlich.

Also sagst dann Bescheid, wo die Pedition steht und wo man überall klicken kann facebook etc.

Danke
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Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel - Seite 2 Empty Re: Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel

Mo 05 Sep 2011, 16:06
korrigiert:
Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 45 Km/h für Kleinkrafträder ist nicht hinnehmbar.
Es ist nicht unser Anliegen, schneller fahren zu können, sondern den Verkehr sicherer zu gestalten.

Mit 45 Km/h ist man auf einer simplen Hauptstraße, Landstraße und sogar auf trivialen 50 Km/h Zonen oft ein Verkehrshindernis, wodurch Autofahrer zu riskanten Überholmanövern verleitet werden.
Dass ein so riskantes Überholmanöver vor allem für den Kleinkraftfahrer schnell problematisch werden kann, liegt auf der Hand. Denn in allen Fällen ist der Kradfahrer der Schwächere, der abgedrängt und schlimmstenfalls sogar in einen Verkehrsunfall verwickelt wird.

Vor mehreren Jahren durfte man in der BRD sogar Leichtkrafträder mit dem Führerschein der Klasse B (3) führen.
Wieso also diese kräftige Beschneidung des Geschwindigkeitslimits?
Die Antwort, dass Deutschland sich an die Gesetze der Europäischen Union anpassen musste, ist in diesem Fall hinfällig. Weiterhin hat die gesamte EU das Geschwindigkeitslimit auf 45km/h gesetzt, deshalb sind nicht nur Bürger aus Deutschland betroffen, sondern Bürger jeden Landes, welches Mitglied in der Europäischen Union ist.

Gemäß Art 3 Abs 1 des Grundgesetzes sind alle in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Bürger vor dem Gesetz gleich.

Durch das am 1.4.1980 verkündete Gesetz wird das oben Genannte nach dem Grundgesetz (Art. 3 Abs. 1) verletzt. Bundesbürger, die vor dem 1.4.1980 ihre Fahrprüfung bestanden haben, werden in diesem Fall höher geachtet, denn diese haben mit ihren PKW Führerschein Klasse B (3) die heutige Klasse A1 ohne weitere Prüfungen miterworben.

Dies stellt somit eine faktisch nicht hinnehmbare Diskriminierung aller Führerscheinerwerber nach 1980 dar. Dieses Gesetz ist auch nicht damit zu begründen, dass Führerscheininhaber, die vor dem 1.4.1980 ihre Prüfung absolviert haben, eine bessere Fahrtüchtigkeit aufweisen. Dies lässt sich in keinem Fall auf diese Weise abstrahieren.
Auch die Ausnahmeregelung der Zulassung von sog. DDR-Mokicks, die von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 Km/h ausgenommen wurden und sogar legal 60 Km/h fahren, zeigt die schlechte Reflektion des Gesetzes.
Die drastische Schieflage des Grundgesetzes und die fehlende Fähigkeit des Gesetzgebers, die offensichtliche Gefährdung des Straßenverkehrs zu erkennen, wird hier sehr deutlich.

Es würde bei weitem zu keiner Zuspitzung im Straßenverkehr kommen, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung für Kleinkrafträder angehoben würde. Im Gegenteil, dies würde eher eine Verbesserung des Straßenverkehres herbeiführen.
Mit einer Progression der Höchstgeschwindigkeit auf 50 bis 60 km/h könnte man problemlos im Straßenverkehr auf den innerstädtischen Straßen mitfließen.

Darum bitten wir Sie dringend darum, das Geschwindigkeitslimit für Kleinkrafträder für die Sicherheit Deutschlands (bzw. der EU) anzuheben. Wir verlangen keine kostenlose Führerscheinklasse A1, wir fordern lediglich das Erkennen der Gefahr, die ein Kleinkraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 Km/h mit sich bringt.

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, unsere Petition zu lesen.

bis zur veröffentlichung warte ich noch ein bischen!
erst mal so die diskussion weitergehen lassen!
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Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel - Seite 2 Empty Re: Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel

Mo 05 Sep 2011, 17:14
und in italien dürfen die 125er offen gefahren werden als A1. als nichts 80km/h sonder was das ding hergibt
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Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel - Seite 2 Empty Re: Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel

Mo 05 Sep 2011, 17:48
Constar schrieb:und in italien dürfen die 125er offen gefahren werden als A1. als nichts 80km/h sonder was das ding hergibt
Die 80 km/h Grenze gilt doch nur bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahr. Also ab Volljärhigkeit nicht mehr. Hat mir meine Fahrschule jedenfalls letzte Woche so erzählt. A1 gilt für Motorräder mit Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkraftrad).

Aber da es den A1 in Deutschland nicht zum B dazugibt würde ich eh jedem gleich den A-Führerschein empfehlen (sofern das das Alter zulässt) Wink
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Mo 05 Sep 2011, 18:22
Nicht nur in Italien, sondern auch in Frankreich, hast Du nach zwei Jahren Autopraxis automatisch den A1, sogar in Österreich bedarf es nur einer kleinen Nachprüfung die sich jeder mit einem "Taschengeld" leisten kann.

Hier in Deutschland, machen Opas Gesetze für Opas, die 20-50 jährigen sollen am besten nur noch mit 20 rumgurken, und die Jugend ...... früher simmer doch alle mit'm Fahrrad, und so...

Die vergessen aber, dass gesetzlich keinen Raum für priveligierten Politik bleibt.Wenn man jemand zur Nachprüfung schicken müsste, dann wohl eher diejenigen, die am meisten von einem Nachlassen des Reaktionsverhalten im Straßenverkehr betroffen sind.

Zeiten ändern sich, wer da nicht mehr mithalten kann sollte besser freiwillig aussteigen, wir sind doch nicht mehr so unterwegs:
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Zuletzt von Machinehead am Mo 05 Sep 2011, 22:29 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel - Seite 2 Empty Re: Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel

Mo 05 Sep 2011, 18:29
Hallo...

Also ich finde diese Idee zu der Petition Klasse, da eine legale Geschwidigkeit auf 60 KM/h ein wirkliches Plus an Sicherheit für uns Roller bzw. 50 ccm Fahrer darstellt.
Ich selber habe eine Simson SR 50 die 60 laut Tacho fährt und auch fahren darf da 1987 gebaut.

Fahre ich mit der Simson werde ich so gut wie Nie überhollt da ich sehr gut im Verkehr mitschwimmen kann.

Fahre ich aber mit meinem Roller der Tacho 50 fährt was wohl 45 echte sind werde ich überhollt,angehubt oder sopgar beschimpft.Das sagt glaube ich schon alles,und naja Enztdrosseln kommt nicht in Frage da mir der Führerschein (habe alle außer Motorrad und Bus) wichtieger sind ale Illegal schneller zu sein.

Also muss es ganz klar vom Gesetz eine legale 60 zieger Regelung geben.

Bitte stellt die Pedition so schnell wie möglich Online bzw. reicht Sie schnell ein da der Text absolut so ausreicht und vorallem es ja auch garantiert noch 1 Jahr dauert wenn nicht länger bis in der Sache von Oben was entschieden wird.Somit wäre jeder Tag ein verschenkter Tag.

Ich bin auch auf http://www.rollertuningpage.de/ angemeldet und wollte Fragen ob ich dort ein Thema eröffnen darf wo ich einen Link zu dieser Seite mit Einfüge.

Somit bekommt Ihr ein paar Tausend User mehr hier her die dann die Yamasaki kennenlernen und natürlich bekommen wir Stimmen bzw. Unterstützung und Unterschriften für dieses Thema bzw. die Peditiion.

Wäre das in Ordnung? Bitte schnelle Antwort von einem Admin.

Gruss Mario
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Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel - Seite 2 Empty Re: Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel

Mo 05 Sep 2011, 20:01
Ich bin auch auf http://www.rollertuningpage.de/ angemeldet und wollte Fragen ob ich dort ein Thema eröffnen darf wo ich einen Link zu dieser Seite mit Einfüge.


Kannst du gern machen. Jedoch erst wenn die Petition online ist und wir den Link dazu haben. Ich denke wir werden uns mit den Admins von der rollertuningpage und 50er Forum in Verbindung setzen, aber du darfst gern ein Thema dort eröffnen (gern auch mit Verweis auf unser beschauliches Forum Wink)

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Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel - Seite 2 Empty Petition

Mo 05 Sep 2011, 20:09
Also gerade eben, musste ich ne Vollbremsung hinlegen, als ich mit meinem Sohn auf dem Sozius, vom Training nach Hause gefahren bin. Evil or Very Mad Die nehmen uns gar nicht wahr.
Wie schon gesagt, wird sich 2013 beim A1 was ändern. Die Grenze 80 km/h fällt weg. Den A1 mit dem B zu erlangen, hätte die EU für möglich erachtet, jedoch möchten unsere hohen Herren dies nicht. Deswegen gibt es innerhalb der EU nun doch leichte Unterschiede.
Was die Petition angeht, sollten wir diese direkt bei der EU einreichen. Unser Verkehrsminister wird sich keine Mühe machen.
Hab selbst vor gut 2 Wochen dahin geschrieben und nur bla bla bla und das die EU uns das vorschreibt, zurück bekommen.
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Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel - Seite 2 Empty Re: Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel

Mo 05 Sep 2011, 22:28
Klar, wenn man nur eine nett gemeinte Anfrage sendet, geben die sich keine Mühe.Warum sollten die auch etwas dran ändern, ist denen alles zuviel Arbeit, fragen kann man, aber es bleibt halt unverbindlich.
Das kann ich mir vorstellen, was das für ein bla bla, war, was anderes ist man von denen ja sowieso nicht gewohnt
Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel - Seite 2 Blabla10

Anders sieht es aus, wenn da plötzlich hunderte von Unterschriften erscheinen...das könnten ja potentielle Wähler sein. affraid
Und dann noch ein Verstoß erkannt wird gegen Grundrechte...na, wenn das mal so einen Sesself..... nicht mal eben aus denselben da hebt?

Einen gutes Argument sehe ich auch darin, falls es realisierbar wäre die 125er Klasse in den 3erLappen zu integrieren oder eine Vereinfachung zu A1, dass die meisten Hersteller bei 50ccm, zum größten Teil auf 2-Takt Motoren zurückgreifen, wegen der höheren Effizienz und aus Kostengründen.
Da aber in absehbarer Zeit diese wegen Umweltschutz aus dem Verkehr gezogen werden sollen, denke ich mir ist eine Vereinfachung zur Erlangung der Leichkraftradklasse sehr interessant, weil man bei der Kubikklasse kaum noch auf 2-Takt Motoren zurückgreift, da die Leistung einfach ausreicht.
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Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel - Seite 2 Empty Re: Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel

Di 06 Sep 2011, 07:37
hunderte von Unterschriften ??? --> die landen einfach im Papierkorb. Da müßten schon Verbände z.B. ADAC dahinterstehen.

Es bringt nichts, ob 45 oder 60 km/h. Außerdem kann sich doch jeder ein schnelleres Fahrzeug besorgen. Gute Gebrauchte gibts auch auf Yamasaki-Preisniveau. Die paar Jüngeren werden warten können, bis sie einen passenden Führerschein haben und den Alten schadet es nicht, wenn sie ihr Wissen auffrischen.

So wird man vermutlich argumentieren.
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Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel - Seite 2 Empty Re: Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel

Di 06 Sep 2011, 20:30
Also, ich sehe das anders...45 Km/H , wie gesagt, da habe ich Angst, das mich irgendwann mal einPetition zur Anhebung der 45 km/h Regel - Seite 2 Wheelc12 überholt.
Da wären 60 schon etwas besser, denn zuzüglich der Toleranz, kommt man dann auch noch mit an die 70 mit einem blauen Auge davon.

Wenn hunderte Unterschriften im Papierkorb landen, zweifele ich ernsthaft noch an der Glaubwürdigkeit einer bestehenden Demokratie.Wir haben zwar chinesische Mopeds, aber noch keine chinesischen Polit-Verhältnisse.
Ansonsten hätte jeder Politiker nur noch den Stellenwert eines Büttenredners auf Karneval.

Spätestens dann, kommt der Verstoß gegen bestehendes Grundrecht zur Geltung, denn diese Instanz ist etwas wovor die echt schiss haben, denn das hat schon in anderen Fällen Kosten und Verwaltungaufwände nach sich gezogen die sich gewaschen haben...
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Di 06 Sep 2011, 20:44
und durch Volksentscheid haben die doch das rauchverbot durchgebracht.
warum nicht auch eine anhebung der km/h
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Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel - Seite 2 Empty Re: Petition zur Anhebung der 45 km/h Regel

Di 06 Sep 2011, 20:54
Rauchverbot hat doch praktisch alle betroffen. Und wie hoch war dann die Wahlbeteiligung beim Volksentscheid? Wieviele sind es denn letztlich, die mit einem Moped schneller als 45km/h fahren wollen?
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Di 06 Sep 2011, 20:57
etliche jugendliche. rentner oder 50+ bestimmt auch etliche.
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