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turcag
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MT50-9A was haltet ihr davon? Empty MT50-9A was haltet ihr davon?

Mo 24 Apr 2017, 12:19
Hallo Leute,

hab auf Alibaba einen schönen 50er gefunden. Habt ihr mal was davon gehört? Die produzieren auch modelle ähnlich wie die ym50-9d

Hier ein Bild von dem, was mir so gefällt...

MT50-9A was haltet ihr davon? Lalala10

https://www.alibaba.com/product-detail/retro-style-50cc-125cc-150cc-motorbike_60586318000.html?spm=a2700.7724838.0.0.XvNsg4

wie ist es denn, so einen Roller nach Deutschland zu bringen? Wie ist es mit der Zulassung damit fahren zu dürfen? Hilfe hilfe hilfe Very Happy das ist ne geile Sache. Kann ich es von dort aus nach deutschland bestellen ohne Probleme?
Tiborange
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MT50-9A was haltet ihr davon? Empty Re: MT50-9A was haltet ihr davon?

Mo 24 Apr 2017, 16:17
So kleine Stückzahlen versenden die nicht nach Deutschland...wenn dann musste auf Alibabaexpress gucken... Die Zulassung ist dann wieder ein ganz anderes Thema...

Kann man aber auch prima selber bauen...mit etwas Geduld und Muse siehe mein "Halfton" Y50-8 Umbau
ericphant
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MT50-9A was haltet ihr davon? Empty Re: MT50-9A was haltet ihr davon?

Mo 24 Apr 2017, 22:10
Na wir brauchen nur 25 Leute, 500 Dollar.. - Erster/ von 25! Very Happy

Spaß beiseite, hätt' ich sowas vor nem Jahr hier in D gefunden, ich hätte bestimmt zugegriffen!

Ich glaub auf dem Foto ist die 125er abgebildet.. also mit dem 50er drunter dann mehr so jocolor

Ähm ich habe mal bei Dr.google eine Anleitung gefunden, wie man die Chinesen dazu bringt einem eine kleinere Anzahl über Alibaba zu schicken.. läuft darauf hinaus, dass man angibt "erstmal" nur ein Probeexemplar bestellen zu wollen. Bisschen viel Emailverkehr, chinesische Befindlichkeiten müssen auf Englisch beachtet werden... Link zur Anleitung (englisch) ist der monatlichen Browserlöschung zum Opfer gefallen, aber ich hatte damals nicht lange suchen müssen - Also möglich wär es wohl!
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turcag
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MT50-9A was haltet ihr davon? Empty Re: MT50-9A was haltet ihr davon?

Di 25 Apr 2017, 01:13
Ja ich sag dass ich 50 Stück möchte. Und am ende des gesprächs frag ich nach einem probeexemplar. Das teil sieht echt toll aus. Und wenns gut ankommt kann ich das ja wirklich mal in ner großen Menge bestellen. Die Schrauben austauschen, gescheites Öl und Zündkerze einbauen und verkaufen
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MT50-9A was haltet ihr davon? Empty Re: MT50-9A was haltet ihr davon?

Di 25 Apr 2017, 10:24
ja, bestell 50 stück und verkauf sie Twisted Evil
Tiborange
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MT50-9A was haltet ihr davon? Empty Re: MT50-9A was haltet ihr davon?

Di 25 Apr 2017, 11:35
Aber wie Zulassen? Da steht nur CE was so gut wie nix ist....CE erlaubt Dir nicht das Fahrzeug innerhalb der EU zuzulassen...dafür ist die COC notwendig...und die wirst du mit Vmax >95km/h wohl kaum für ein 50ccm Fahrzeug bekommen... und wenn dann nur als Leichtkraftrad mit allen Auflagen und Test ...

Fahrzeuge, die nach Deutschland importiert werden, gleich, ob Neufahrzeuge oder Gebrauchtfahrzeuge, und für die keine COC-Dokumente existieren, müssen im Wege der Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten nach § 21 StVZO (Gebrauchtfahrzeuge) bzw. § 13 EG-Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (EG-FGV) bei Neufahrzeugen zugelassen werden. Die Gebühren hierfür richten sich nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Hier sind die Gebührennummern 413 ff. des Gebührentarifes für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt) anzuwenden. Die Gebühren liegen je nach Fahrzeug zwischen 43,60 € und 138,00 €. Werden für die Begutachtung nach § 21 StVZO die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vom Antragsteller nicht vorgelegt, kann der zusätzliche Zeitaufwand für die Datenbeschaffung oder für (weitere) erforderliche Prüfungen entsprechend der Gebührennummer 499 berechnet werden. Je nach Einzelfall kann auch die Einholung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich sein (z. B. wegen fehlender Leuchtweitenregulierung).

Und das wir kein billiger Spaß... ob das mal nicht den preislichen Vorteil einfach mal auffrißt?

und noch der §13 der Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV)
§ 13 Einzelgenehmigung für Fahrzeuge
(1) Für ein Fahrzeug wird eine Einzelgenehmigung nach Artikel 24 der Richtlinie 2007/46/EG erteilt, wenn die in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG genannten Vorschriften erfüllt werden. Der Einhaltung einzelner der in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG genannten Vorschriften bedarf es nicht, wenn das Fahrzeug die entsprechenden Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllt.
(2) Sollen für ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 jährlich mehr als 20 vom Hundert der in Anhang XII Teil A Nummer 2 der Richtlinie 2007/46/EG genannten höchstzulässigen Stückzahlen von neuen Kraftfahrzeugen eines gleichen Typs zugelassen oder in Betrieb genommen werden, muss eine EG-Kleinserien-Typgenehmigung nach § 9, eine nationale Kleinserien-Typgenehmigung nach § 11 oder eine EG-Typgenehmigung nach § 4 beantragt werden. Im Antrag hat der Antragsteller zu erklären, welche Anzahl gleichartiger Fahrzeuge genehmigt werden soll und dass die maximal mögliche Stückzahl nach Satz 1 nicht überschritten wird. Die Sätze 1 und 2 finden keine Anwendung für die Einzelgenehmigung von Kraftfahrzeugen eines Herstellers, der bereits Inhaber einer Typgenehmigung ist, wenn

a)
diese Fahrzeuge die Anforderungen der Anhänge IV oder XI der Richtlinie 2007/46/EG erfüllen und für sie bereits eine Typgenehmigung beantragt worden ist und die zuständige Genehmigungsbehörde die Beantragung bestätigt, oder
b)
es sich um Fahrzeuge nach Artikel 24 Absatz 8 der Richtlinie 2007/46/EG handelt.

(3) Mit dem Antrag auf Erteilung der Einzelgenehmigung nach Artikel 24 der Richtlinie 2007/46/EG ist der Genehmigungsbehörde das auf Kosten des Antragstellers erstellte Gutachten einer amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen, die oder der einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr angehört, oder eines Technischen Dienstes, der für die Begutachtung von Gesamtfahrzeugen benannt ist, vorzulegen. Das Gutachten muss einen Genehmigungsbogen nach Anhang VI der Richtlinie 2007/46/EG enthalten. Der Genehmigungsbogen muss mindestens die Angaben enthalten, die notwendig sind, um die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vollständig auszufüllen. Dem Genehmigungsbogen ist eine Anlage beizufügen, aus der die technischen Vorschriften hervorgehen, nach denen das Fahrzeug genehmigt werden soll. In dem Antrag ist die Notwendigkeit der Anwendung entsprechender Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nach Absatz 1 Satz 2 an Stelle der in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG genannten Vorschriften stichhaltig darzulegen. Die Genehmigungsbehörde kann eine Nachprüfung des Gutachtens veranlassen.
(4) Im Gutachten für die Einzelgenehmigung hat die oder der amtlich anerkannte Sachverständige oder der Technische Dienst zu bescheinigen, dass das Fahrzeug richtig beschrieben und vorschriftsmäßig ist. Für die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die geforderten Ergebnisse erreicht wurden. Auf Anforderung sind die Prüfprotokolle der Genehmigungs- oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist für die Gutachten und Prüfprotokolle beträgt zehn Jahre.
(5) Der Leiter der Technischen Prüfstelle und der Leiter des benannten Technischen Dienstes sind für die Sicherstellung der gleichmäßigen Qualität aller Tätigkeiten des befugten Personenkreises verantwortlich. Sie haben der zuständigen Aufsichtsbehörde jährlich sowie zusätzlich auf konkrete Anforderung hin einen Qualitätssicherungsbericht vorzulegen. Der Bericht muss in transparenter Form Aufschluss über die durchgeführten Qualitätskontrollen und die eingeleiteten Qualitätsmaßnahmen geben, sofern diese auf Grund eines Verstoßes erforderlich waren. Der Leiter der Technischen Prüfstelle und der Leiter des benannten Technischen Dienstes haben sicherzustellen, dass fehlerhafte Begutachtungen, auf Grund derer ein Fahrzeug in Verkehr gebracht wurde oder werden soll, von dem ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht, nach Feststellung unverzüglich der zuständigen Genehmigungsbehörde und der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
(6) Die Genehmigungsbehörde kann die Genehmigung ganz oder teilweise widerrufen oder zurücknehmen, insbesondere wenn festgestellt wird, dass

1.
das im Gutachten beschriebene Fahrzeug mit dem genehmigten Sachverhalt nicht übereinstimmt oder
2.
trotz der Genehmigung vom Fahrzeug ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht.

...viel Text...nicht unmachbar aber halt doch schon aufwendiger als mit nem COC Papier zur Versicherung zu gehen und sich ein Mopedschild abzuholen... Smile
ericphant
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MT50-9A was haltet ihr davon? Empty Re: MT50-9A was haltet ihr davon?

Mi 26 Apr 2017, 00:05
Romet hat ab sofort die Legend 125 im Angebot: http://www.ebay.de/itm/ROMET-LEGEND-125-fahrfertig-montiert-/172601559906?hash=item282fdacb62:g:XfsAAOSwhQhY3M6-

Leider nicht als 50er.. liegt wohl an der polnischen Führerscheinregelung.

Schade, ein Markt in Deutschland wäre sowas von da!
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